Sicher ist der Tod kein Thema mit dem man sich gerne beschäftigen möchte, doch gerade wenn man eine Immobilie besitzt, sollte man sich frühzeitig mit der Frage nach dem Erbe beschäftigen. Macht man dies nicht, hat dies Folgen, nämlich für die Erben.

Der Staat greift zu

Was vielen Erblassern, aber auch Erben nicht bewusst ist, erbt man etwas, wie zum Beispiel eine Immobilie, kommt der Staat in Form vom Finanzamt und fordert Erbschaftssteuer. Wie hoch die Erbschaftssteuer ausfällt, ist abhängig vom Wert der Immobilie. Grundsätzlich muss man im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer Wissen, das es sogenannte Freibeträge gibt.

Die Höhe der Freibeträge ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad und die Erbschaftssteuer selbst, von der Steuerklasse und ebenfalls vom Verwandtschaftsgrad. Um dies mal an Zahlen konkret zu machen, als Ehegatte hat man einen Freibetrag von 500.000 Euro und eine Erbschaftssteuer von 7 bis 30 Prozent.

Bei Kindern und Enkelkindern gelten ein Freibetrag von 400.000 Euro und eine Erbschaftssteuer ebenfalls von 7 bis 30 Prozent. Wie viel zwischen 7 bis 30 Prozent anfällt, ist abhängig von der Steuerklasse.

Doch was bedeutet dies konkret?

Um dies zu verdeutlichen, nachfolgend ein kleines Beispiel. Ein Einfamilienhaus mit einem Wert von 350.000 Euro wird an die Kinder vererbt. Da Kindern ein Freibetrag, also von Steuer ausgenommen, von 400.000 Euro zusteht, müssen sie keine Erbschaftssteuer bezahlen. Anders würde dies aussehen, wenn das Einfamilienhaus 500.000 Euro kosten würde, dann würde Erbschaftssteuer zwischen 7 bis 30 Prozent anfallen.

Im Übrigen, nicht verheiratete Paare haben im Zusammenhang mit dem Erbe ein Problem. Denn nicht verheiratete Paare habe kein Erbrecht. Das Erbrecht kommt nur zur Anwendung, wenn ein Testament besteht. Ist dies nicht Fall, ist der Partner nicht erbberechtigt. Im Nachteil ist ein nicht verheiratetes Paar auch bei der Steuer. Ist das Erbe über ein Testament geregelt, ist man trotzdem gegenüber Ehepaaren im Nachteil. Statt einem Freibetrag von 500.000 Euro, hat man nämlich nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Gerade bei Immobilien ist dies natürlich ein gewaltiges Problem.

Alles im Testament regeln

Wie man sieht, ist das Thema des Vererbens kein einfaches Thema, dafür braucht man sich nur das Erbschaftssteuerrecht anzuschauen. Um Probleme und Ärger unter den Erben in der Frage, wer erbt was vorzubeugen, kann man jedem Immobilienbesitzer nur empfehlen rechtzeitig sein Nachlass über ein Testament zu regeln. Ein Testament kann man jederzeit selbst aufstellen und abändern, große Formerfordernisse gibt es nicht.

Wobei es auch bei den Testamenten Unterschiede gibt. So gibt es gerade für Ehepaare die ein gemeinsames Testament aufstellen möchten, das sogenannte Berliner Testament. Alternativ zum selbsterstellten Testament, kann man ein solches auch von einem Notar oder von einem Rechtsanwalt erstellen lassen.

Von admin