Gabionensteinkörbe als Sichtschutz

Wenn Sie in den letzten Jahren einen Spaziergang durch ein Wohngebiet gemacht haben, sind Ihnen wahrscheinlich auch des öfteren mit Steinen gefüllte Metallgeflechte aufgefallen, die als Zaun oder Sichtschutz in Gärten eingesetzt werden.

Richtig bezeichnet man sie als Gabionen, was sich von dem italienischen Wort für großer Käfig, nämlich gabbione ableitet und wenn Sie Gabionen noch in keinem Baumarkt gesehen haben, dann liegt es daran, dass sie hauptsächlich auf Internetseiten gekauft werden.

Gabionen-Zäune und -Sichtschutzwände

Gabionen bieten eine sinnvolle Alternative zu Beton- oder Steinmauern. Einerseits sind sie schöner anzusehen und andererseits fühlt man sich dahinter nicht wie eingekerkert. Da die Breite und die Höhe sehr gut variierbar sind, muss man auch nicht für die gesamte Länge die gleiche Optik wählen. Höhere und niedrigere Elemente lassen sich kombinieren, ebenso sorgen verschiedene Füllungen für eine individuelle Gestaltung. Die massiven Wände oder Zäune lassen sich gut mit Türen oder Toren ergänzen.

Zwischenräume kann man mit Pflanzen oder Holzelementen gestalten. Mit welchem Material die Steinkörbe befüllt werden ist neben der Frage Geschmacks natürlich auch eine des Geldbeutels. Daher unterscheidet man beim Aufbau von Gabionen zwischen zwei verschiedenen Steinkörben. Entweder nimmt man einen Mauerstein- oder einen Schüttkorb. Schüttkörbe werden vollständig mit Steinen wie Basalt, Quarzit, Kalkstein, Granit oder Dolomit gefüllt, da diese frost- und druckfest sind. Um die Ansichtsflächen dabei möglichst gut aussehen zu lassen, erfolgt das Befüllen von Hand. Mauersteinkörbe werden lediglich an den sichtbaren Seiten mit Mauersteinen oder Platten verblendet und innen mit Schotter aufgefüllt, was preisgünstiger ist. Die Maschengröße der Körbe richtet sich dabei nach dem Inhalt.

Was muss man beim Aufstellen von Gabionen als Sichtschutz, Mauer oder Zaun berücksichtigen?

Um Nachbarschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, hier ein paar Hinweise, die beachtet werden sollten. Städte und Gemeinden bestimmen die Richtlinien zur Gestaltung der eigenen Grundstücksgrenzen. Man findet diese in der Regel im Bebauungsplan oder in den Nachbarrechtsregelungen. Die Begrenzung des Grundstücks soll das Gesamtbild der Straße oder des Wohngebiets nicht stören, d.h. ortsüblich sein. Dient die Gabione als Markierung der Nachbargrenze, muss der Nachbar den Zaun genehmigen.

Hier ein paar Orientierungshilfen: Mauern oder Zäune, somit auch Gabionen, die als symbolische Grenze gelten, können, je nach Wohnort zwischen 40 und 90 cm hoch sein. Für Sichtschutzmauern kommt eine Höhe zwischen 170 und 190 cm in Frage. Der Abstand zum Nachbargrundstück sollte mindestens 50 cm betragen, es sei denn, es gibt eine andere Regelung. Eine Einfriedung kann bei einer Höhe von bis zu 180 cm genehmigungsfrei sein, je nachdem, in welchem Bundesland sie errichtet wird.

Gabionen bieten auf jeden Fall eine sehenswerte Abwechslung in der Einfriedung von Grundstücken und beim Errichten von Sichtschutzwänden.

Von admin